PÄDAGOGISCHE QUALIFIZIERUNG FÜR PFLEGEFACHKRÄFTE
Nach der Landespersonalverordnung §14 Absatz 2 gelten Pflegefachkräfte nur dann als Fachkräfte, wenn sie eine zusätzliche Qualifizierung absolviert haben.
Die Qualifizierung soll dazu befähigen: “Aufgaben im pädagogischen, sozialpädagogischen, heilpädagogischen und psychosozialen Bereich bzw. solche, die sich mit teilhabeorientierter Planung beschäftigen“ [1] zu übernehmen.
Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtspflege haben gemeinsam eine Rahmenempfehlung über die Ausgestaltung der Qualifizierung für Pflegefachrkäfte nach §14 Abs.2 der LPersVO erstellt.
Vertreter_innen der Lebenswerkstatt Heilbronn, des Sonnenhofes Schwäbisch Hall, der Samariterstiftung Obersontheim und der Weckelweiler Gemeinsschaften haben gemeinsam das Curriculum für die Qualifizierung erstellt.
Im Rahmen der Qualifizierung werden
10 Seminartage (80 Stunden) angeboten.
Sie übertragen diese Inhalte in einem Projekt auf Ihre Praxis. Dabei werden Sie von Mitarbeitenden aus Ihrer Einrichtung begleitet (ca. 80 Stunden).
Zusätzlich besuchen Sie eine (pädagogische) Fortbildung entsprechend den Schwerpunkten Ihrer Praxis.
- 80 Stunden Theorievermittlung
- 80 Stunden begleiteter Praxistransfer
- 40 Stunden arbeitsplatzspezifische Vertiefung
[1] Mitteilung des Sozialministeriums vom 1. Juni 2016